HOMELEGAL COMPLIANCE & SOFTWARE§82b GEWERBEORDNUNG ÜBERPRÜFUNG
Überprüfung gemäß §82b der Gewerbeordnung in Österreich

Seit 1994 sind gewerberechtlich bewilligte Anlagen verpflichtet, diese gemäß § 82b GewO alle 5 Jahre (Bagatellanlagen alle 6 Jahre) zu überprüfen. Der Nachweis dieser Überprüfung muss in Form einer Bescheinigung im Unternehmen aufliegen, wobei seit der Novelle der Gewerbeordnung 1.1.2015 nicht nur festgestellte Mängel und Vorschläge zu deren Behebung, sondern auch eine vollständige Dokumentation der Prüfung erfasst werden muss. Weiters muss der Umfang und Inhalt der Prüfung aus dieser Prüfbescheinigung hervorgehen.

 

Alle Punkte können auch mit KEC-LexTool® nachgewiesen werden.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Überprüfung des konsensgemäßen Betriebes, führen die Überprüfungen vor Ort gemeinsam mit den Kunden durch, erstellen den erforderlichen Bericht und unterstützen Betriebe bei der Festlegung der weiteren Vorgangsweise sowie bei Behördenbesprechungen.

Der Nutzen für Unternehmen
  • Überprüfung des gewerberechtlichen Konsens inkl. relevanter Rechtsvorschriften
  • Verbesserung des Kontakts mit den Behörden
  • einfache und nachvollziehbare Aktualisierung mit dem KEC-LexTool® nach 5 Jahren
  • übersichtlicher Genehmigungskonsens